Art 2 Nr 1 RL 77/388/EWG - Hat ein Unternehmen Einkaufsgutscheine zu einem Preis einschließlich Mehrwertsteuer erworben (hier: in Großbritannien) und gibt es diese Gutscheine an seine Bediensteten gegen deren Verzicht auf einen Teil ihrer Barvergütung weiter, stellt die Aushändigung der Gutscheine an die Arbeitnehmer eine der Mehrwertsteuer unterliegende Dienstleistung gegen Entgelt dar.