Amtl Verlautbarung Nr 716/2010 vom 22. 10. 2010
Mit der 4. Änderung der Krankenordnung 2007 der Wiener Gebietskrankenkasse wird ab 28. 10. 2010 der Anhang 4 geändert, der jene Heilbehelfe und Hilfsmittel auflistet, vor deren Bezug eine Bewilligung der Kasse erforderlich ist, sowie festlegt, bei Vorliegen welcher Indikationen das Bewilligungserfordernis für bestimmte Sehbehelfe entfällt. (www.avsv.at )