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Wr GKK - Änderung der Krankenordnung

Neue VorschriftenARD 6091/6/2010 Heft 6091 v. 27.10.2010

Amtl Verlautbarung Nr 716/2010 vom 22. 10. 2010

Mit der 4. Änderung der Krankenordnung 2007 der Wiener Gebietskrankenkasse wird ab 28. 10. 2010 der Anhang 4 geändert, der jene Heilbehelfe und Hilfsmittel auflistet, vor deren Bezug eine Bewilligung der Kasse erforderlich ist, sowie festlegt, bei Vorliegen welcher Indikationen das Bewilligungserfordernis für bestimmte Sehbehelfe entfällt. (www.avsv.at )

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