Erlass des BMF vom 11. 10. 2010, BMF-010222/0161-VI/7/2010 (LSt-Protokoll 2010)
Die Arbeitnehmer erhalten jedes Jahr den Gleitzeitsaldo am 30. 6. ausbezahlt. In den meisten Monaten ergibt sich ein Plussaldo, in manchen ein Zeitminus. Da der Endsaldo per 30. 6. nicht eindeutig einem Monat zugerechnet werden kann, ist dieser im Auszahlungsmonat zu versteuern.