vorheriges Dokument
nächstes Dokument

Darlehen und Zinsersparnisse

SozialversicherungARD 6088/14/2010 Heft 6088 v. 15.10.2010

DGservice NÖGKK, NÖDIS 11/2010

Beitragspflichtig oder beitragsfrei?

Erhält der Dienstnehmer vom Dienstgeber ein zinsverbilligtes oder unverzinsliches Darlehen (Gehaltsvorschuss), ist die daraus resultierende Zinsersparnis als Vorteil aus dem Dienstverhältnis und somit grundsätzlich als beitragspflichtiges Entgelt zu werten. Die Zinsersparnis ist allerdings dann beitragsfrei, wenn das Dienstgeberdarlehen den Betrag von insgesamt € 7.300,- nicht übersteigt.

Sie möchten den gesamten Inhalt lesen?

Melden Sie sich bei Lexis 360® an.
Anmelden

Sie haben noch keinen Zugang?
Testen Sie Lexis 360® zwei Wochen kostenlos!
Jetzt testen!

Stichworte