Homepage des BMF 4. 10. 2010
Die RL 2008/9/EG (MwSt-Erstattungsrichtlinie) sieht vor, dass der Erstattungsantrag für das Jahr 2009 spätestens bis 30. 9. 2010 im Ansässigkeitsstaat des Steuerpflichtigen elektronisch vorliegen muss.
Da einige Mitgliedstaaten bei der praktischen Durchführung des Verfahrens Probleme hatten (zB bei der Errichtung der Webportale), wird die RL 2008/9/EG (MwSt-Erstattungsrichtlinie) dahin gehend ergänzt werden, dass für Erstattungsanträge, die das Jahr 2009 betreffen, die Frist zur Einreichung der Anträge vom 30. 9. 2010 bis zum 31. 3. 2011 verlängert wird.