§ 6 Abs 1 Z 11 lit b UStG - Bei den „Vermittlungspools“ des AMS für Arbeitslose werden auf deren Wiedereingliederung in den Arbeitsmarkt bezogene Lehrinhalte vermittelt. Insoweit wird mit diesen „Vermittlungspools“ nicht eine einer öffentlichen Schule vergleichbare Tätigkeit ausgeübt und ist die Leistungserbringung der beauftragten Vortragenden folglich nicht umsatzsteuerbefreit.
VwGH 30. 6. 2010, 2007/13/0019