§ 8 Abs 1 Z 3 lit a, § 10 ASVG, § 18 GSVG - Bei neuen Selbstständigen iSd § 2 Abs 1 Z 4 GSVG beginnt die Pflichtversicherung in der Unfallversicherung - in Durchbrechung des sonst im Sozialversicherungsrecht geltenden Prinzips der Ex-lege-Versicherung - mit dem Tag der Aufnahme der versicherungspflichtigen Tätigkeit bzw bei nicht fristgerecht erstatteter Meldung nach Ablauf des Tages, an dem die Meldung beim Versicherungsträger einlangt. Für die Rechtzeitigkeit der Meldung kommt es jeweils auf den konkreten Einzelfall an.