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Pensionsabfindungen: erhöhter Grenzbetrag ab 2011

Neue VorschriftenARD 6086/1/2010 Heft 6086 v. 8.10.2010

Homepage der Finanzmarktaufsicht 6. 10. 2010

→ Kundmachung im AÖF bleibt abzuwarten

Ab 1. 1. 2011 beträgt der Abfindungsgrenzbetrag (Barwert des Leistungsanspruchs) gemäß § 1 Abs 2a PKG für die Abfindung der von einer Pensionskasse auszuzahlenden Pensionen € 10.800,- (bisher: € 10.500,-).

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