BGBl II 2010/311, ausgegeben am 29. 9. 2010
Mit Beschluss des BEA wurde mit Wirksamkeit ab 1. 10. 2010 der Kollektivvertrag für Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer der privaten Bildungseinrichtungen, KV 235/2010, (mit Ausnahmen) zur Satzung erklärt.
Der fachliche Geltungsbereich der Satzung erstreckt sich auf alle Einrichtungen (ausgenommen öffentlich-rechtliche Einrichtungen), deren Hauptzweck in der berufsorientierten außerbetrieblichen Erwachsenenbildung liegt, soweit sie nach arbeitsmarktrechtlichen Vorschriften oder bundes- oder landesrechtlichen Fördervorschriften als Einrichtungen der berufsorientierten außerbetrieblichen Erwachsenenbildung anerkannt sind.