OGH 29. 10. 2009, 9 ObA 181/08w
§ 201 Stmk L-DBR - Insoweit eine Nebenbeschäftigung dienstlichen Interessen des Arbeitgebers widerstreitet, kann dieser jedenfalls die Genehmigung verweigern. Es entspricht schon dem allgemeinen arbeitsrechtlichen Grundsatz, dass Nebenbeschäftigungen trotz ihrer prinzipiellen Zulässigkeit nur dann erlaubt sind, wenn der Ar-