§ 4 Schwerarbeitsverordnung, § 6 UrlG - Zeiten des Urlaubsverbrauchs können Schwerarbeitszeiten begründen, wenn während des Urlaubs - wäre fiktiv vom Arbeitnehmer gearbeitet worden - Schwerarbeit geleistet worden wäre. Da dies durchaus auch dann möglich ist, wenn gemeinsam mit dem Ende des Urlaubs auch das Arbeitsverhältnis beendet wird, kommt es auf die Lage des Urlaubs nicht an.
OGH 27. 7. 2010, 10 ObS 96/10f