§ 16, § 20 Abs 1 Z 3 EStG - Motivationsgeschenke eines Pfarrers an freiwillige Mitarbeiter der Pfarrgemeinde stellen bei diesem keine abzugsfähigen Werbungskosten, sondern Einkommensverwendung dar. Die Entlohnung derartiger Mitarbeiter aus eigenen Mitteln fällt nämlich nicht in den Aufgabenbereich eines Priesters/Pfarrers.
UFS Wien 15. 4. 2010, RV/4095-W/08