§ 16, § 20 Abs 1 Z 3 EStG - Aufwendungen für die Bewirtung von Repräsentanten der Kirchenleitung, Politik und Presse sowie von Freunden und Familienangehörigen anlässlich des 40-jährigen Priesterjubiläums stellen bei einem katholischen Priester nicht abzugsfähige Repräsentationskosten dar. Es ist mangels Leistungsinformation auch nicht von einer abzugsfähigen Geschäftsfreundebewirtung auszugehen.