Art 5 OECD-MA - Erhält eine österreichische Bauplanungs-AG internationale Planungsaufträge, entstehen bei Überschreiten der in den einzelnen DBA für Bauausführungen vorgesehenen Baustellenfristen gleichsam automatisch (und rückwirkend) für diese Bauplanungs-AG in den betreffenden Ländern Betriebsstätten im Sinne der jeweiligen DBA, und zwar auch dann, wenn den an die Baustelle entsandten Bauleitern kein fester Arbeitsplatz zur Verfügung steht.