§ 16 Abs 1 Z 6, § 26 Z 4 EStG - Unternimmt ein Arbeitnehmer Dienstreisen mit seinem privaten Pkw direkt von seinem Wohnort zum Einsatzort, ohne seine Arbeitsstätte aufzusuchen, und erhält er für diese Dienstreisen keinen Kostenersatz vom Arbeitgeber, kann er die Fahrtkosten in Höhe des Kilometergeldes als Werbungskosten geltend machen, sofern ihn seine Dienstreisen vom Wohnort aus im Vormonat nicht überwiegend zum selben Dienstverrichtungsort geführt haben.