Info des BMF 23. 8. 2010, BMF-010222/0132-VI/7/2010
Der VwGH hat mit Erkenntnis VwGH 29. 4. 2010, 2007/15/0293, ARD 6054/12/2010, entschieden, dass für den von Fluglinien und somit von dritter Seite eingeräumten Vorteil aus der Verwendung von Bonusmeilen, auch wenn dieser Vorteil zu Einkünften aus nichtselbstständiger Arbeit führt, keine Verpflichtung zur Einbehaltung und Abfuhr von Lohnsteuer (§ 78 und § 82 EStG) besteht.