OGH 4. 8. 2009, 9 ObA 52/08z
Art 19 Nr 2 EuGVVO - Gemäß Art 19 Nr 2 lit a EuGVVO kann ein Arbeitgeber mit (Wohn-)Sitz im Hoheitsgebiet eines Mitgliedstaats in einem anderen Mitgliedstaat vor dem Gericht des Ortes verklagt werden, an dem der Arbeitnehmer gewöhnlich seine Arbeit verrichtet oder zuletzt gewöhnlich verrichtet hat.