vorheriges Dokument
nächstes Dokument

Fehlender Beschluss über Eignung des Parteienvertreters

VerfahrensrechtARD 6066/2/2010 Heft 6066 v. 20.7.2010

§ 40 Abs 2 Z 4 ASGG - Nach § 40 Abs 2 Z 4 ASGG dürfen sich in Arbeits- und Sozialrechtssachen die Parteien vor den Gerichten erster Instanz ua auch durch jede geeignete Person vertreten lassen, über deren Eignung der Vorsitzende durch unanfechtbaren Beschluss entschieden hat. Fehlt es an einem solchen ausdrücklichen Zulassungsbeschluss, steht dies der Wirksamkeit der Vertretung und einer von einem solchen Vertreter vorgenommenen Prozesshandlung nicht entgegen, wenn der Parteienvertreter ungerügt verhandelt und in weiterer Folge auch ein qualifizierter Vertreter diesen allfälligen Mangel nicht gerügt hat. In diesem Fall ist davon auszugehen, dass der Mangel saniert ist.

Sie möchten den gesamten Inhalt lesen?

Melden Sie sich bei Lexis 360® an.
Anmelden

Sie haben noch keinen Zugang?
Testen Sie Lexis 360® zwei Wochen kostenlos!
Jetzt testen!

Stichworte