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UFS: Pro futuro Abschlagszahlung für vorzeitige DV-Auflösung

Lohnsteuer und AbgabenARD 6065/17/2010 Heft 6065 v. 16.7.2010

§ 67 Abs 8 lit b EStG - Eine freiwillige Einmalzahlung des Arbeitgebers fällt auch dann unter § 67 Abs 8 lit b EStG, wenn dem betreffenden Dienstnehmer, der einer kurzfristigen - ansonsten überhaupt nicht möglichen - einvernehmlichen Auflösung seines unkündbaren Dienstverhältnisses zugestimmt hat, bei der Endabrechnung mehrere Jahresgehälter als zukunftsbezogene Gegenleistung gewährt werden.

UFS Wien 26. 4. 2010, RV/0925-W/09

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