DGservice NÖGKK, NÖDIS 8/2010
Neben steuer- und haftungsrechtlichen Folgen kann sich die Änderung der Rechtsform eines Unternehmens auch auf die Meldungserstattung und Beitragsabrechnung mit der Sozialversicherung auswirken.
Werden im Zuge der Umgründung nachstehende Grundsätze beachtet, können arbeitsintensive nachträgliche Aufrollungen der Lohnverrechnung vermieden werden.