§ 18 BAG, § 25 Abs 2 KO, § 3 IESG - Erklärt ein Lehrling nach Konkurseröffnung über das Vermögen des Lehrberechtigten gemäß § 25 Abs 1 KO seinen berechtigten vorzeitigen Austritt aus dem Lehrverhältnis, so gebührt ihm Schadenersatz bis zum letzten Tag der Behaltepflicht.
OGH 23. 3. 2010, 8 ObS 4/10m