Zusammengestellt von der ARD-Redaktion
Zur Vereinheitlichung der allgemeinen Bestimmungen und des Verfahrensrechts für die Erhebung der Abgaben des Bundes, der Länder und der Gemeinden wurde durch das Abgabenverwaltungsreformgesetz, BGBl I 2009/20, ARD 5947/4/2009, normiert, dass die BAO ab 1. 1. 2010 auch für die Erhebung der Landes- und Gemeindeabgaben gilt.