Verordnung (EU) 581/2010 der Kommission vom 1. 7. 2010 zur Festlegung der Höchstzeiträume für das Herunterladen relevanter Daten von Fahrzeugeinheiten und Fahrerkarten
ABl L 168 vom 2. 7. 2010 S 16
Um wirksam kontrollieren zu können, ob die in der VO (EG) 561/2006 festgelegten Bestimmungen zu den Lenk- und Ruhezeiten von den Fahrern und Unternehmen eingehalten werden, müssen die von der Fahrzeugeinheit und auf der Fahrerkarte aufgezeichneten Daten regelmäßig heruntergeladen werden.