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Auswirkung kurzer Unterbrechungen der stationären Pflege auf Pflegegeldanspruch

PflegegeldARD 6061/12/2010 Heft 6061 v. 2.7.2010

§ 13 Abs 1 BPGG - Wird eine pflegebedürftige Person auf Kosten oder unter Kostenbeteiligung eines Landes, einer Gemeinde oder eines Sozialhilfeträgers ua in einem Pflege- oder Wohnheim stationär gepflegt, so geht für die Zeit dieser Pflege der Anspruch auf Pflegegeld teilweise auf den jeweiligen Kostenträger über; im Übrigen - abzüglich eines geringen Taschengeldes für den Pflegebedürftigen - ruht der Anspruch auf Pflegegeld (sogenanntes „Differenzruhen“).

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