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UFS: Kosten für Betriebsräteakademie keine Werbungskosten

Lohnsteuer und AbgabenARD 6060/11/2010 Heft 6060 v. 29.6.2010

§ 16 Abs 1 EStG - Bei einem - zur Gänze vom Dienst freigestellten - Betriebsrat können Reisekosten, die iZm dem Besuch eines Lehrgangs der Betriebsräteakademie der Kammer für Arbeiter und Angestellte anfallen, nicht als Werbungskosten anerkannt werden, wenn ihm neben der Entgeltfortzahlung des Dienstgebers keine (steuerpflichtigen) Einnahmen für seine BR-Tätigkeit zugeflossen sind.

UFS Linz 7. 4. 2010, RV/0834-L/09

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