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Berücksichtigung von Unterhaltszahlungen bei Beurteilung der Notlage

ArbeitslosenversicherungARD 6060/8/2010 Heft 6060 v. 29.6.2010

§ 36 Abs 3 lit A AlVG, § 5 NHV - Erhält der Bezieher von Notstandshilfe von seinem getrennt lebenden Ehepartner regelmäßige Unterhaltsleistungen, sind diese bei der Prüfung des Vorliegens einer Notlage entsprechend zu berücksichtigen. Geht die Behörde aber in Hinblick auf die Höhe des Einkommens des Ehepartners davon aus, dass dem Arbeitslosen ein höherer Unterhaltsanspruch gegen seinen getrennt lebenden Ehegatten zusteht, kann sie nicht ohne Weiteres eine „fiktive Unterhaltsanrechnung“ in der Höhe von 40 % des Familiennettoeinkommens vornehmen, nur weil der getrennt lebende Ehepartner keine Scheidungsklage oder Unterhaltsklage eingebracht hat. Es ist vielmehr anhand der konkreten Umstände im Einzelfall zu prüfen, in welcher Höhe ein Unterhaltsanspruch des Arbeitslosen gegenüber seinem getrennt lebenden Ehepartner tatsächlich besteht oder bestehen würde, hätte der Arbeitslose nicht auf den Unterhaltsanspruch (allenfalls teilweise) nur deshalb verzichtet, um einer Einkommensanrechnung zu entgehen.

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