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KV-Privatkrankenanstalten: Zeitguthaben und Zusatzurlaub bei Nachtschwerarbeit

ArbeitsrechtARD 6058/6/2010 Heft 6058 v. 22.6.2010

Art V § 2, § 3 NSchG-Novelle 1992, § 5, § 17 KV-Privatkrankenanstalten - Ist eine Krankenschwester in der Intensivstation einer privaten Krankenanstalt beschäftigt und leistet sie dort regelmäßig Nachtdienste, ist das Zeitguthaben gemäß Art V § 3 NSchG-Novelle 1992 (von 2 Stunden je geleisteten Nachtdienst) auf den Zusatzurlaub nach § 5 KV-Privatkrankenanstalten (von 6 Werktagen jährlich) anzurechnen.

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