Amtl Verlautbarung Nr 64/2010 vom 11. 6. 2010
Mit der 6. Änderung der Satzung 2007 der Tiroler GKK erfolgt - rückwirkend ab 1. 1. 2010 - eine Erhöhung des Pflegekostenzuschusses bei Anstaltspflege in einer Krankenanstalt, die nicht über Landesfonds finanziert wird.