OLG Wien 19. 1. 2010, 8 Ra 63/09g
§ 36 Abs 2 AngG - Gemäß § 36 Abs 2 AngG sind (nach dem 16. 3. 2006 neu abgeschlossene) Konkurrenzklauseln unwirksam, wenn das für den letzten Monat des Dienstverhältnisses gebührende Entgelt das 17-Fache der Höchstbeitragsgrundlage nach § 45 ASVG nicht übersteigt (Grenzwert für 2010: € 2.329,-).