§ 7 Abs 1 Z 2, § 14 AlVG, Art 67, Art 71 Abs 1 lit b Z ii VO (EWG) 1408/71 - Hat ein belgischer Staatsangehöriger als Schiffskapitän Versicherungszeiten in Zypern erworben, könnte er als „unechter Grenzgänger“ iSd Art 71 Abs 1 lit b Z ii VO (EWG) 1408/71 in Österreich Leistungen aus der Arbeitslosenversicherung in Anspruch nehmen, wenn Österreich sein Wohnstaat wäre. Ist er allerdings in Österreich nicht gemeldet, war er hier noch nie gemeldet und verfügt er hier auch über keine Sozialversicherungsnummer, sind dies Indizien für die (widerlegbare) Vermutung, dass er über keinen Wohnsitz im Inland verfügt.