vorheriges Dokument
nächstes Dokument

Insolvenz-Entgelt für Diensterfindungsvergütung

Insolvenz-EntgeltARD 6053/3/2010 Heft 6053 v. 1.6.2010

§ 1 Abs 3 Z 4, § 1 Abs 4 IESG, § 8 Abs 1 PatG - Die einem Arbeitnehmer für Diensterfindungen gebührende Vergütung nach § 8 Abs1 PatG stellt einen Teil des Arbeitsentgelts dar, sodass der Anspruch des Arbeitnehmers im Konkurs des Arbeitgebers zwar nach dem IESG gesichert ist, jedoch der Grenzbetrag des § 1 Abs 4 IESG nicht überschritten werden darf. Bei einer vereinbarten jährlichen Auszahlung der Vergütung ist bei der Bemessung des Insolvenz-Entgelts zwar ein auf das Jahr bezogener Grenzbetrag heranzuziehen, dieser jedoch nur für jenen Teil des Kalenderjahres zu berücksichtigen, in dem das Arbeitsverhältnis des Arbeitnehmers aufrecht bestanden hat.

Sie möchten den gesamten Inhalt lesen?

Melden Sie sich bei Lexis 360® an.
Anmelden

Sie haben noch keinen Zugang?
Testen Sie Lexis 360® zwei Wochen kostenlos!
Jetzt testen!

Stichworte