§ 3a Abs 1a UStG - Die unentgeltliche Hotelzimmerüberlassung an arbeitsfreien Wochenenden anlässlich einer Montagetätigkeit stellt nur dann einen umsatzsteuerlich relevanten Eigenverbrauch des ausländischen Arbeitgebers dar, wenn der Wohnsitz des in Deutschland ansässigen und zum Arbeitseinsatz nach Österreich entsandten Dienstnehmers so nahe zur Hotelunterkunft liegt, dass vom Dienstnehmer die Rückkehr an seinen Wohnsitz an arbeitsfreien Tagen am Wochenende üblicherweise zu erwarten ist, und wenn der Dienstnehmer zudem berechtigt ist, in der Hotelunterkunft Besuch (im Rahmen eines „Kurzurlaubs“) zu empfangen und zu beherbergen.