§ 3 Abs 1 Z 10 EStG - Im Hinblick auf die Ausweitung des Anwendungsbereichs der Regelung auf Arbeitnehmer ausländischer Betriebe in der EU und der Schweiz infolge der Arbeitnehmerfreizügigkeit verliert nach Ansicht des VwGH auch die Beschränkung auf die (Auslands-)Montage ihre sachliche Rechtfertigung. Da für ihn kein Grund mehr ersichtlich ist, Arbeitgeber von der Steuerbefreiung auszuschließen, wenn sie ihre Arbeitnehmer zu anderen als den privilegierten Tätigkeiten ins Ausland entsenden, stellt der VwGH an den VfGH den Antrag, die Bestimmung des § 3 Abs 1 Z 10 EStG als verfassungswidrig aufzuheben.