§ 11 Abs 4 KV-Metallgewerbe/Angestellte - Dem Kollektivvertrag für Angestellte des Metallgewerbes lässt sich nicht entnehmen, dass Sonderzahlungen auch für entgeltfreie Krankenstandszeiten gebühren. Hat der Angestellte aufgrund eines langen Krankenstands seinen Entgeltfortzahlungsanspruch gegenüber dem Arbeitgeber verloren, ist ein bereits vor dem Krankenstand in voller Höhe ausbezahlter Urlaubszuschuss anteilsmäßig rückforderbar, ein gutgläubiger Verbrauch der ausbezahlten Sonderzahlung kommt nicht in Betracht.