Amtl Verlautbarungen der Sozialversicherung
Die Krankenordnungen der Salzburger, Kärtner und Oberösterreichischen Gebietskrankenkasse wurden jeweils dahin gehend ergänzt, dass blinden und schwer sehbehinderten Personen das Recht eingeräumt wird, ihre e-card an der dem Chip gegenüberliegenden rechten äußeren Kante durch kleine Einkerbungen, die die Lesbarkeit der Karte auf der Rückseite nicht beeinträchtigen, individuell zu kennzeichnen.