Mit 1. 5. 2010 wurde die bisherige VO (EWG) 1408/71 durch die VO (EG) 883/2004 zur Koordinierung der Systeme der sozialen Sicherheit abgelöst (siehe zuletzt ARD 6043/10/2010). Auch die neue Verordnung sieht vor, dass eine Person grundsätzlich nur den Rechtsvorschriften eines Mitgliedstaats unterliegt. Zwecks einheitlicher Auslegung der neuen Bestimmungen haben die SV-Träger in Zusammenarbeit mit dem BMASK und dem HVSVT einen Fragen-Antworten-Katalog erstellt, aus dem die ARD-Redaktion einige besonders praxisrelevante Fragen herausgegriffen hat. In Teil I unserer 3-teiligen Serie geht es um Fragen zur Entsendung von Arbeitnehmern.