Abkommen zwischen der Republik Österreich und Gibraltar über den Informationsaustausch in Steuersachen
BGBl III 2010/35, ausgegeben am 9. 4. 2010
Bei dem Informationsaustauschabkommen handelt es sich um eines der 12 Abkommen gemäß OECD-Standard, die notwendig waren, damit Österreich von der sog „grauen“ Liste der OECD gestrichen wurde. Das Abkommen tritt am 1. 5. 2010 in Kraft und findet Anwendung auf Steuern für alle Steuerzeiträume, die nach dem 31. 12. 2010 beginnen.