BGBl II 2010/114, ausgegeben am 15. 4. 2010
Der Zuschlag zum Lohn für den Sachbereich der Winterfeiertagsregelung für Bauarbeiter beträgt für die Zuschlagszeiträume 2010/04 bis 2010/11 unverändert für eine Anwartschaftswoche das 1,2-Fache des um 20 % erhöhten kollektivvertraglichen Stundenlohns gemäß § 21a Abs 3 und Abs 4 BUAG. Diese Verordnung des BMASK ist mit 1. 4. 2010 in Kraft getreten.