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Witwenpension: Beobachtungszeitraum für Einkommensvergleich nicht verfassungswidrig

SozialversicherungARD 6042/6/2010 Heft 6042 v. 16.4.2010

§ 264 ASVG - Es liegt kein Verstoß gegen den Gleichheitssatz vor, wenn zur Berechnung der Witwer-(Witwen-)pension in § 264 Abs 3 und Abs 4 ASVG auf das jeweilige Einkommen der Ehepartner in einem 2-jährigen bzw 4-jährigen Beobachtungszeitraum abgestellt wird. Trotz möglicher Härtefälle hat der Gesetzgeber damit seinen rechtspolitischen Gestaltungsspielraum nicht überschritten.

VfGH 11. 3. 2010, G 228/09

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