§ 6 Abs 1 Z 22 UStG, Art 13 Teil A Abs 1 lit p 6. MwSt-RL - Eine vom BMVIT erteilte Konzession zur Beförderung von Fluggästen, Post und Fracht im gewerblichen Luftverkehr, die auch die Berechtigung zur Durchführung von Krankentransporten einschließt, reicht aus, damit ein Unternehmen, das Rettungsflüge mittels Notarzthubschraubern in Wintersportgebieten durchführt, als „ordnungsgemäß anerkannte Einrichtung“ iSd Gemeinschaftsrechts gilt. Folglich steht aufgrund der Anwendbarkeit der unechten Steuerbefreiung gem § 6 Abs 1 Z 22 UStG auf die Umsätze aus den Bergungsflügen kein Vorsteuerabzugsrecht zu.