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Weitergewährung von Notstandshilfe nach 52 Wochen

SozialversicherungARD 6036/11/2010 Heft 6036 v. 23.3.2010

VwGH 22. 12. 2009, 2007/08/0245

§ 18 Abs 4, § 35 AlVG - Bei Bezug von Arbeitslosengeld verlängert sich dessen Bezugsdauer nach § 18 Abs 4 AlVG um die Dauer der Teilnahme an Maßnahmen gemäß § 12 Abs 5 AlVG (Maßnahmen der Nach- und Umschulung sowie zur Wiedereingliederung in den Arbeitsmarkt).

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