VwGH 22. 12. 2009, 2007/08/0245
§ 18 Abs 4, § 35 AlVG - Bei Bezug von Arbeitslosengeld verlängert sich dessen Bezugsdauer nach § 18 Abs 4 AlVG um die Dauer der Teilnahme an Maßnahmen gemäß § 12 Abs 5 AlVG (Maßnahmen der Nach- und Umschulung sowie zur Wiedereingliederung in den Arbeitsmarkt).