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Satzung des BAGS-KV

Neue VorschriftenARD 6036/3/2010 Heft 6036 v. 23.3.2010

BGBl II 2010/87, ausgegeben am 17. 3. 2010

Mit Beschluss des BEA wurde mit Wirksamkeit ab 1. 2. 2010 der Kollektivvertrag für die Berufsvereinigung von Arbeitgebern für Gesundheits- und Sozialberufe (BAGS-KV) (mit Ausnahmen) zur Satzung erklärt.

Die Satzung gilt mit Ausnahme Vorarlbergs in ganz Österreich für Anbieter sozialer oder gesundheitlicher Dienste präventiver, betreuender oder rehabilitativer Art für Personen, die entsprechender Hilfe oder Betreuung bedürfen, mit folgenden Ausnahmen:

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