§ 255 Abs 3 ASVG - Könnte ein Versicherter, dem aus medizinischen Gründen nur noch ein Tagespendeln, nicht aber auch Wochenpendeln und Übersiedeln möglich ist, bei Verwendung eines Kraftfahrzeugs für die Fahrt von seinem Wohnort zur nächstgelegenen Haltestelle eines öffentlichen Verkehrsmittels bzw zurück in einer vertretbaren Zeit eine entsprechende Anzahl an Arbeitsplätzen in den noch möglichen Verweisungsberufen erreichen und ist im Familienverband auch ein Kraftfahrzeug vorhanden, schließt dies allein das Vorliegen von Invalidität noch nicht aus. Es ist vielmehr konkret zu prüfen, ob dem Versicherten das Fahrzeug an den Arbeitstagen für die Fahrt zur nächstgelegenen Haltestelle eines öffentlichen Verkehrsmittels und zurück auch tatsächlich zur Verfügung steht.