DGservice NÖGKK, NÖDIS 12/2009
Einem Unternehmen werden nach Abschluss einer GPLA mittels Nachtragsrechnung Beiträge vorgeschrieben. Der Dienstgeber verlangt daraufhin einen Bescheid über die zu zahlenden Beiträge. Ist er deswegen verpflichtet, der GKK nochmals Einsicht in die Firmenunterlagen zu gewähren oder zusätzliche Auskünfte zu erteilen?