OGH 21. 7. 2009, 10 ObS 112/09g
§ 273 Abs 1 ASVG - Ein Autoverkäufer, der für die Ausübung dieser Tätigkeit keine kaufmännische Ausbildung, sondern nur eine kurze innerbetriebliche Einschulung absolviert hat, kann nach § 273 Abs 1 ASVG auf einfache kaufmännische Angestelltentätigkeiten der Beschäftigungsgruppe 2 des KV-Handelsangestellte im Bereich der Buchhaltung, Registratur oder Materialverwaltung verwiesen werden.