Durchführungsbeschluss 2009/1013/EU des Rates vom 22. 12. 2009 zur Ermächtigung der Republik Österreich, weiterhin eine von Art 168 RL 2006/112/EG (EG-MwSt-SystemRL) abweichende Regelung anzuwenden.
ABl L 348 vom 29. 12. 2009 S 21
§ 12 Abs 2 Z 1 UStG - Die Republik Österreich hat die Ermächtigung beantragt, weiterhin eine Regelung anwenden zu können, die von den Bestimmungen der EG-MwSt-SystemRL zum Vorsteuerabzugsrecht abweicht. Eine entsprechende Genehmigung ist bereits durch die Entscheidung 2004/866/EG, ARD 5555/11/2004, nach der damals geltenden 6. MwSt-RL erteilt worden.