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BMF-Information: Neuerungen bei der Kommunalsteuer ab 2010

Lohnsteuer und AbgabenARD 6017/10/2010 Heft 6017 v. 15.1.2010

Ab 1. 1. 2010 unterliegen Gehälter und sonstige Vergütungen jeder Art an freie Dienstnehmer iSd § 4 Abs 4 ASVG der Kommunalsteuerpflicht (vgl Budgetbegleitgesetz 2009, ARD 5966/2/2009).

Info des BMF vom 23. 12. 2009, BMF-010222/0243-VI/7/2009

Freier Dienstnehmer

Definition

§ 4 Abs 4 ASVG definiert den freien Dienstnehmer. Von der Kommunalsteuerpflicht sind daher sowohl vollversicherte als auch geringfügig beschäftigte freie Dienstnehmer umfasst.

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