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Prüfung der Arbeitsfähigkeit - keine Bindung des Sozialgerichts an Gutachten des AMS

SozialversicherungARD 6017/7/2010 Heft 6017 v. 15.1.2010

§ 255 ASVG, § 8 AlVG - In einem Verfahren auf Zuerkennung einer Invaliditätspension (Berufsunfähigkeitspension) haben die Arbeits- und Sozialgerichte die verbliebene Leistungsfähigkeit des Versicherten sowie die Frage, welche Tätigkeiten von ihm noch verrichtet werden können, nach dem Grundsatz der freien Beweiswürdigung selbstständig neu zu entscheiden. Eine Bindungswirkung an ein Gutachten des AMS, in dem die Arbeitsunfähigkeit des Versicherten festgestellt wurde, besteht nicht.

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