BGBl I 2009/152, ausgegeben am 30. 12. 2009
Im Zusammenhang mit Maßnahmen zur Minderung prozyklischer Effekte und Stärkung der Liquidität österreichischer Kreditinstitute (Änderung des BWG, des Sparkassengesetzes etc) werden auch im BMSVG Bewertungsregeln für Schuldverschreibungen eingefügt, die direkt oder über in- oder ausländische Spezialfonds veranlagt werden (§ 31 Abs 1 Z 3a BMSVG).